Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand der Bedingungen
1.1: Die nachstehenden Bedingungen regeln den
Verkauf von Bürokommunikationsgeräten und dazugehörenden
anderen Einrichtungen, nachfolgend mit dem Sammelbegriff
bükom-Geräte bezeichnet. Abweichende Bedingungen des Kunden
gelten nicht. Dies gilt auch wenn die Firma büKOM diesen nicht
ausdrücklich widerspricht.
2. Leistungen
2.1: büKOM verkauft dem Kunden bükom-Geräte
entsprechend der Bestellung.
2.2: Gefahrenübergang
Die Gefahr aus Verlust und Beschädigung der bükom-Geräte geht
mit der Übergabe an den Kunden über. Beim Versendungskauf geht
die Gefahr bereits mit Übergabe an den Frachtführer auf den
Kunden über.
2.3: Software
Bei speicherprogrammierten bükom-Geräten gehören
Programmverarbeitungseinrichtungen, Programmträger sowie die
erforderlichen Programme zum Vertragsumfang, das Urheberrecht
und/oder alle sonstigen Rechte an Programmen bleiben jedoch
bei der Firma büKOM bzw. deren Lieferanten.
Der Kunde hat insbesondere nicht das Recht, die Software zu
vervielfältigen. Dritten dürfen die Programme nur zugänglich
gemacht werden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Nutzung und
Instandhaltung erforderlich ist. Programme werden
grundsätzlich zur ausschließlichen Verwendung auf dem dafür
bestimmten bükom-Gerät überlassen.
3. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
-
a) den vereinbarten Kaufpreis inklusive der
Mehrwertsteuer fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht
eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw.
zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der Firma bükom
die ihr entstandenen Kosten zu erstatten.
-
b) bei einem Export der von der Firma büKOM
erworbenen bükom-Geräte ggf. geltende Ausfuhrbestimmungen zu
beachten bzw. seine Abnehmer entsprechend zu verpflichten.
4. Zahlungsbedingungen
4.1: Verkauf/Lieferung an Privatpersonen
Der Verkauf bzw. die Lieferung unserer Ware erfolgt nur gegen
Barzahlung/Scheck. Skontoabzug ist nicht möglich.
4.2: Verkauf/Lieferung an Firmen
Der Verkauf bzw. die Lieferung unserer Ware erfolgt an uns
unbekannte Firmen gegen Barzahlung/Scheck, bei uns bekannten
Firmen gegen Rechnung.
5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
5.1: Gegen Ansprüche der Firma büKOM kann der
Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus
diesem Vertragsverhältnis zu. Die Firma büKOM behält sich vor,
zu bestimmen auf welche unserer Leistungen erfolgte Zahlungen
zu verrechnen sind.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1: Die bükom-Geräte bleiben bis zur vollen
Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich
Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von
Schecks und Wechseln, Eigentum der Firma büKOM.
6.2: Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann
bestehen, wenn einzelne Forderungen der Firma büKOM in eine
laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und
anerkannt wird.
6.3: Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden
Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die
Forderungen gemäß Ziffer 6.5 auf die Firma büKOM auch
tatsächlich übergehen.
6.4: Die Befugnisse des Käufers, im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern,
enden mit dem Widerruf durch die Firma büKOM infolge einer
nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers,
spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der
Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs- oder
Vergleichsverfahrens über sein Vermögen.
6.5: Der Käufer tritt hiermit die Forderung
mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - an
die Firma büKOM ab. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des
echten Factorings verkauft, wird die Forderung der Firma büKOM
sofort fällig und der Käufer tritt die an ihre Stelle tretende
Forderung gegen den Factor an die Firma büKOM ab und leitet
seinen Verkaufserlös unverzüglich an die Firma büKOM weiter.
Die Firma büKOM nimmt diese Abtretung an.
6.6: Der Käufer ist ermächtigt, solange er
seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen
Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt
bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers
bzw. bei wesentlicher Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall wird die
Firma büKOM hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer
von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst
einzuziehen.
Der Käufer ist verpflichtet, der Firma büKOM auf Verlangen
eine genaue Aufstellung der der Firma büKOM zustehenden
Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der
einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und
der Firma büKOM alle für die Geltendmachung der abgetretenen
Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die
Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
6.7: Übersteigt der Fakturenwert der für die
Firma büKOM bestehenden Sicherheit deren Forderung,
einschließlich Nebenforderungen, z.B. Zinsen, Kosten,
insgesamt um mehr als 20%, so ist die Firma büKOM auf
Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung der
Firma büKOM beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von
Sicherungen nach Wahl der Firma büKOM verpflichtet.
6.8: Verpfändung oder Sicherungsübereignung
der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind
unzulässig. Von Pfändungen ist die Firma büKOM unter Angabe
des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
6.9: Nimmt die Firma büKOM aufgrund des
Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur
dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Firma büKOM dies
ausdrücklich erklärt. Die Firma büKOM kann sich aus der
zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf
befriedigen.
6.10: Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware
für die Firma büKOM unentgeltlich. Er hat sie gegen die
üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im
gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit
seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben
genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige
Ersatzverpflichtete zustehen, an die Firma büKOM in Höhe des
Fakturenwertes der Ware ab. Die Firma büKOM nimmt die
Abtretung an.
6.11: Sämtliche Forderungen sowie die Rechte
aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen
festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen
Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die die Firma
büKOM im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen.
7. Zahlungsverzug und Schadensersatz
7.1: Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug kann die Firma büKOM, ohne vom Vertrag
zurückzutreten, die Herausgabe der bükom-Geräte verlangen. Die
Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche wegen
Zahlungsverzugs bleibt der Firma büKOM vorbehalten.
7.2: Schadensersatz
Nimmt der Kunde die bükom-Geräte nicht zum vereinbarten Termin
ab, so kann die Firma büKOM dem Kunden eine angemessene
Nachfrist setzen mit der Erklärung, daß sie nach Ablauf der
Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der
Nachfrist ist die Firma büKOM berechtigt, vom Kaufvertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in
Höhe von 20% des Kaufpreises sowie Ersatz erbrachte Leistungen
zu verlangen.
7.3: Der Schadensersatz gemäß Punkt 7.2 ist
höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma büKOM einen
höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
8. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für gelieferte Geräte beträgt, sofern
nicht etwas anderes vereinbart wurde, ein Jahr ab Ablieferung
der jeweiligen Geräte.
9. Leistungsfristen, Termine und Verzug
9.1: Leistungsfristen und Termine sind nur
dann verbindlich, wenn sie im Vertrag ausdrücklich als solche
vereinbart wurden.
9.2: Die vereinbarte Frist verlängert sich
bzw. der vereinbarte Termin verschiebt sich bei einem von der
Firma büKOM nicht zu vertretenden, vorübergehenden und
unvorhersehbaren Leistungshindernis um einen angemessenen
Zeitraum. Ein solches Leistungshindernis liegt insbesondere
vor bei Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Unternehmen, derer sich
die Firma büKOM zur Erfüllung dieses Vertrages bedient,
behördlichen Maßnahmen, Ausfall von Transportmitteln oder
Energie, unvorhersehbarem Ausbleiben der Lieferung durch
Vorlieferanten, soweit diese sorgfältig ausgewählt wurden,
sowie bei höherer Gewalt.
9.3: Gerät die Firma büKOM mit der
geschuldeten Leistung in Verzug, so haftet sie nach Maßgabe
der unter Punkt 10 getroffenen Regelung. Der Kunde ist nur
dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Firma
büKOM eine ihr von dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist
nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.
10. Haftungsbeschränkungen
10.1: Für den Ersatz von Schäden, gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit,
Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver
Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von
Nachbesserungspflichten und unerlaubter Handlung, haftet die
Firma büKOM nur, wenn ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fallen oder wenn ein Schaden auf das Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Hinsichtlich
zugesicherter Eigenschaften wird nur für solche Schäden
gehaftet, die von der Zusicherung umfasst sind.
10.2: Die Haftung für alle übrigen Schäden
ist ausgeschlossen.
10.3: Die Haftung nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
10.4: Die Firma büKOM liefert die
bükom-Geräte nach dem jeweiligen Stand der Technik und in der
vom Hersteller angebotenen Form. Sie behält sich Änderungen
vor, die den wesentlichen Inhalt der Leistungen unberührt
lassen und insbesondere dem technischen Fortschritt und der
Verbesserung der Funktionalität dienen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Ladenburg.
12. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und
Ergänzungen werden durch schriftliche Bestätigung der Firma
bükom wirksam.
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag über
den Kauf von bükom-Geräten nur nach vorheriger Zustimmung
durch die Firma büKOM auf einen Dritten übertragen. Das
gleiche Recht steht der Firma büKOM unter den entsprechenden
Voraussetzungen zu.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit
einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen
wirksam. Das gilt nicht, wenn in diesem Falle das Festhalten
an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei
darstellen würde. Für die vertraglichen Beziehungen der
Parteien gilt deutsches Recht.