Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand der Bedingungen
1.1: Die nachstehenden Bedingungen regeln den
Verkauf von Bürokommunikationsgeräten und dazugehörenden
anderen Einrichtungen, nachfolgend mit dem Sammelbegriff
bükom-Geräte bezeichnet. Abweichende Bedingungen des Kunden
gelten nicht. Dies gilt auch wenn die Firma büKOM Systemhaus
GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Leistungen
2.1: büKOM Systemhaus GmbH verkauft dem
Kunden bükom-Geräte entsprechend der Bestellung.
2.2: Gefahrenübergang
Die Gefahr aus Verlust und Beschädigung der bükom-Geräte geht
mit der Übergabe an den Kunden über. Beim Versendungskauf geht
die Gefahr bereits mit Übergabe an den Frachtführer auf den
Kunden über.
2.3: Software
Bei speicherprogrammierten bükom-Geräten gehören
Programmverarbeitungseinrichtungen, Programmträger sowie die
erforderlichen Programme zum Vertragsumfang, das Urheberrecht
und/oder alle sonstigen Rechte an Programmen bleiben jedoch
bei der Firma büKOM Systemhaus GmbH bzw. deren Lieferanten.
Der Kunde hat insbesondere nicht das Recht, die Software zu
vervielfältigen. Dritten dürfen die Programme nur zugänglich
gemacht werden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Nutzung und
Instandhaltung erforderlich ist. Programme werden
grundsätzlich zur ausschließlichen Verwendung auf dem dafür
bestimmten bükom-Gerät überlassen.
3. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
-
a) den vereinbarten Kaufpreis inklusive der
Mehrwertsteuer fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht
eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw.
zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der Firma büKOM
Systemhaus GmbH die ihr entstandenen Kosten zu erstatten.
-
b) bei einem Export der von der Firma büKOM
Systemhaus GmbH erworbenen bükom-Geräte ggf. geltende
Ausfuhrbestimmungen zu beachten bzw. seine Abnehmer
entsprechend zu verpflichten.
4. Zahlungsbedingungen
4.1: Verkauf/Lieferung an Privatpersonen
Der Verkauf bzw. die Lieferung unserer Ware erfolgt nur gegen
Barzahlung/Scheck. Skontoabzug ist nicht möglich.
4.2: Verkauf/Lieferung an Firmen
Der Verkauf bzw. die Lieferung unserer Ware erfolgt an uns
unbekannte Firmen gegen Barzahlung/Scheck, bei uns bekannten
Firmen gegen Rechnung.
5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
5.1: Gegen Ansprüche der Firma büKOM
Systemhaus GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden
steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur
wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu. Die
Firma büKOM Systemhaus GmbH behält sich vor, zu bestimmen auf
welche unserer Leistungen erfolgte Zahlungen zu verrechnen
sind.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1: Die bükom-Geräte bleiben bis zur vollen
Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich
Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von
Schecks und Wechseln, Eigentum der Firma büKOM Systemhaus
GmbH.
6.2: Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann
bestehen, wenn einzelne Forderungen der Firma büKOM Systemhaus
GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der
Saldo gezogen und anerkannt wird.
6.3: Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden
Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die
Forderungen gemäß Ziffer 6.5 auf die Firma büKOM Systemhaus
GmbH auch tatsächlich übergehen.
6.4: Die Befugnisse des Käufers, im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern,
enden mit dem Widerruf durch die Firma büKOM Systemhaus GmbH
infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage
des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung
oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs- oder
Vergleichsverfahrens über sein Vermögen.
6.5: Der Käufer tritt hiermit die Forderung
mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - an
die Firma büKOM Systemhaus GmbH ab. Hat der Käufer die
Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird die
Forderung der Firma büKOM Systemhaus GmbH sofort fällig und
der Käufer tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen
den Factor an die Firma büKOM Systemhaus GmbH ab und leitet
seinen Verkaufserlös unverzüglich an die Firma büKOM
Systemhaus GmbH weiter. Die Firma büKOM Systemhaus GmbH nimmt
diese Abtretung an.
6.6: Der Käufer ist ermächtigt, solange er
seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen
Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt
bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers
bzw. bei wesentlicher Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall wird die
Firma büKOM Systemhaus GmbH hiermit vom Käufer bevollmächtigt,
die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die
Forderungen selbst einzuziehen.
Der Käufer ist verpflichtet, der Firma büKOM Systemhaus GmbH
auf Verlangen eine genaue Aufstellung der der Firma büKOM
Systemhaus GmbH zustehenden Forderungen mit Namen und
Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen,
Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und der Firma büKOM
Systemhaus GmbH alle für die Geltendmachung der abgetretenen
Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die
Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
6.7: Übersteigt der Fakturenwert der für die
Firma büKOM Systemhaus GmbH bestehenden Sicherheit deren
Forderung, einschließlich Nebenforderungen, z.B. Zinsen,
Kosten, insgesamt um mehr als 20%, so ist die Firma büKOM
Systemhaus GmbH auf Verlangen des Käufers oder eines durch die
Übersicherung der Firma büKOM Systemhaus GmbH beeinträchtigten
Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl der
Firma büKOM Systemhaus GmbH verpflichtet.
6.8: Verpfändung oder Sicherungsübereignung
der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind
unzulässig. Von Pfändungen ist die Firma büKOM Systemhaus GmbH
unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
6.9: Nimmt die Firma büKOM Systemhaus GmbH
aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück,
so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die
Firma büKOM Systemhaus GmbH dies ausdrücklich erklärt. Die
Firma büKOM Systemhaus GmbH kann sich aus der zurückgenommenen
Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
6.10: Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware
für die Firma büKOM Systemhaus GmbH unentgeltlich. Er hat sie
gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und
Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer
tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus
Schäden der oben genannten Art gegen
Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete
zustehen, an die Firma büKOM Systemhaus GmbH in Höhe des
Fakturenwertes der Ware ab. Die Firma büKOM Systemhaus GmbH
nimmt die Abtretung an.
6.11: Sämtliche Forderungen sowie die Rechte
aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen
festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen
Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die die Firma
büKOM Systemhaus GmbH im Interesse des Käufers eingegangen
ist, bestehen.
7. Zahlungsverzug und Schadensersatz
7.1: Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug kann die Firma büKOM Systemhaus GmbH, ohne
vom Vertrag zurückzutreten, die Herausgabe der bükom-Geräte
verlangen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche
wegen Zahlungsverzugs bleibt der Firma büKOM Systemhaus GmbH
vorbehalten.
7.2: Schadensersatz
Nimmt der Kunde die bükom-Geräte nicht zum vereinbarten Termin
ab, so kann die Firma büKOM Systemhaus GmbH dem Kunden eine
angemessene Nachfrist setzen mit der Erklärung, daß sie nach
Ablauf der Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf
der Nachfrist ist die Firma büKOM Systemhaus GmbH berechtigt,
vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung in Höhe von 20% des Kaufpreises sowie Ersatz
erbrachte Leistungen zu verlangen.
7.3: Der Schadensersatz gemäß Punkt 7.2 ist
höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma büKOM
Systemhaus GmbH einen höheren oder der Kunde einen geringeren
Schaden nachweist.
8. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für gelieferte Geräte beträgt, sofern
nicht etwas anderes vereinbart wurde, ein Jahr ab Ablieferung
der jeweiligen Geräte.
9. Leistungsfristen, Termine und Verzug
9.1: Leistungsfristen und Termine sind nur
dann verbindlich, wenn sie im Vertrag ausdrücklich als solche
vereinbart wurden.
9.2: Die vereinbarte Frist verlängert sich
bzw. der vereinbarte Termin verschiebt sich bei einem von der
Firma büKOM Systemhaus GmbH nicht zu vertretenden,
vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um
einen angemessenen Zeitraum. Ein solches Leistungshindernis
liegt insbesondere vor bei Arbeitskampfmaßnahmen, auch in
Unternehmen, derer sich die Firma büKOM Systemhaus GmbH zur
Erfüllung dieses Vertrages bedient, behördlichen Maßnahmen,
Ausfall von Transportmitteln oder Energie, unvorhersehbarem
Ausbleiben der Lieferung durch Vorlieferanten, soweit diese
sorgfältig ausgewählt wurden, sowie bei höherer Gewalt.
9.3: Gerät die Firma büKOM Systemhaus GmbH
mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so haftet sie nach
Maßgabe der unter Punkt 10 getroffenen Regelung. Der Kunde ist
nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Firma
büKOM Systemhaus GmbH eine ihr von dem Kunden gesetzte
angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier
Wochen betragen muss.
10. Haftungsbeschränkungen
10.1: Für den Ersatz von Schäden, gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit,
Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver
Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von
Nachbesserungspflichten und unerlaubter Handlung, haftet die
Firma büKOM Systemhaus GmbH nur, wenn ihr, ihren gesetzlichen
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fallen oder wenn ein Schaden auf das
Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist.
Hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften wird nur für solche
Schäden gehaftet, die von der Zusicherung umfasst sind.
10.2: Die Haftung für alle übrigen Schäden
ist ausgeschlossen.
10.3: Die Haftung nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
10.4: Die Firma büKOM Systemhaus GmbH liefert
die bükom-Geräte nach dem jeweiligen Stand der Technik und in
der vom Hersteller angebotenen Form. Sie behält sich
Änderungen vor, die den wesentlichen Inhalt der Leistungen
unberührt lassen und insbesondere dem technischen Fortschritt
und der Verbesserung der Funktionalität dienen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Ladenburg.
12. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und
Ergänzungen werden durch schriftliche Bestätigung der Firma
büKOM Systemhaus GmbH wirksam.
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag über
den Kauf von bükom-Geräten nur nach vorheriger Zustimmung
durch die Firma büKOM Systemhaus GmbH auf einen Dritten
übertragen. Das gleiche Recht steht der Firma büKOM Systemhaus
GmbH unter den entsprechenden Voraussetzungen zu.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit
einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen
wirksam. Das gilt nicht, wenn in diesem Falle das Festhalten
an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei
darstellen würde. Für die vertraglichen Beziehungen der
Parteien gilt deutsches Recht.